Allgemeine Geschäftsbedingungen für Nicht-Konsumenten (Druckversion)

(Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher)

Ihr Vertragspartner ist:

Jens Misera e.U., Inhaber: Jens Misera, Erlgasse 29/12-13, 1120 Wien, Österreich
 (nachfolgend „Zielpunkttraining“ oder „wir“ bzw. „uns“ genannt)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Für Geschäftsverbindungen zwischen Zielpunkttraining und natürlichen oder juristischen Personen, die keine Verbraucher im Sinne des KSchG sind (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Sie“ bzw. „Ihnen“) gelten die nachstehend festgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“).

(2) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

(3) Verträge zwischen dem Auftraggeber und Zielpunkttraining kommen, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB zustande.

(4) Der Einbeziehung entgegenstehender oder ergänzender Vertragsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Diese sind ausnahmslos nur gültig, wenn und insoweit sie im Einzelfall schriftlich vereinbart wurden. Insbesondere gelten Vertragserfüllungshandlungen von Zielpunkttraining nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen.  

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Angebote von Zielpunkttraining sind – sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden – freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für sämtliche Angaben in Preislisten, Prospekten und Ähnlichem.

(2) Vertragsangebote an Zielpunkttraining können sowohl schriftlich (per Brief, E-Mail, Fax etc.) als auch mündlich (persönlich, telefonisch) erfolgen. Zielpunkttraining übermittelt dem Auftraggeber innerhalb angemessener Zeit nach Einlangen des Angebotes eine Auftragsbestätigung (Angebotsannahme) oder informiert ihn über die Ablehnung des Auftrags. Durch die Annahme kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Zielpunkttraining und dem Auftraggeber zustande.

§ 3 Änderungen des Dienstleistungsangebots

(1) Wir sind berechtigt, Änderungen aus fachlichen Gründen wie beispielsweise Aktualisierungsbedarf oder Weiterentwicklungen vorzunehmen, sofern dadurch der wesentliche Charakter der Dienstleistung nicht verändert wird. Wir behalten uns vor, Ort und Zeit von Dienstleistungen geringfügig zu ändern, soweit dies sachlich gerechtfertigt und dem Auftraggeber zumutbar ist.

(2) Wir behalten uns darüber hinaus vor, den angekündigten Referenten durch einen gleichermaßen qualifizierten zu ersetzen, falls dies wegen Erkrankung oder sonstiger Verhinderung erforderlich werden sollte.

(3) In den Fällen der Ziffern (1) und (2) werden wir uns bemühen, Sie rechtzeitig über die Änderungen zu informieren.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers und der Teilnehmer; Ausschluss von Veranstaltungen; Mindestalter

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderlichenfalls an der Auftragserfüllung mitzuwirken und Zielpunkttraining nach seinen Kräften zu unterstützen.

(2) Das Mindestalter für die Teilnahme an unseren Angeboten beträgt 18 Jahre. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der bzw. die Teilnehmer zum Zwecke der Alterskontrolle einen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführt und auf Aufforderung vorzeigt.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, für das pünktliche Erscheinen des Teilnehmers bzw. der Teilnehmer zum Veranstaltungsbeginn zu sorgen, da zu Beginn der Veranstaltungen die für die Teilnahme erforderlichen Erörterungen zum Thema Trainingssicherheit stattfinden.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der bzw. die Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn die im Anhang verfügbare Schad- und Klagloserklärung unterzeichnet.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der bzw. die Teilnehmer die Abläufe nicht stört und die Hausordnung für die genutzten Räumlichkeiten beachtet.

(6) Wir sind berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen eine oder mehrere der unter den Ziffern (2) bis (5) erläuterten Verpflichtungen von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Es besteht im Falle des berechtigten Ausschlusses des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteter Entgelte.

(7) Der Auftraggeber hat von ihm oder vom Teilnehmer bzw. von den Teilnehmern zu verantwortende Schäden zu ersetzen. Wir behalten uns die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen ausdrücklich vor.

§ 5 Annahmeverzug, Rücktritt des Auftraggebers

(1) Wird die Leistung vom Auftraggeber zur bedungenen Zeit am bedungenen Ort unberechtigt nicht angenommen bzw. die Leistungserbringung von Zielpunkttraining durch ihn verzögert oder unmöglich gemacht, gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug. In diesem Fall ist Zielpunkttraining  – unbeschadet weitergehender Schadenersatzansprüche –berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder auf Vertragserfüllung zu bestehen. Zielpunkttraining ist ebenso berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber trotz schriftlicher Abmahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag (insbesondere Mitwirkungspflichten, Leistung der Anzahlung bzw. Teilzahlungen) verstößt. Tritt Zielpunkttraining berechtigt vom Vertrag zurück, steht Zielpunkttraining mangels anderer Vereinbarung das vereinbarte Entgelt zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu.

(2) Bei Annahmeverzug hat der Auftraggeber allfällige Mietkosten sowie die Kosten für die erfolglose An- und Abreise zu tragen. Trifft den Auftraggeber ein Verschulden am Annahmeverzug hat er Zielpunkttraining darüber hinaus den durch die Verzögerung entstandenen Schaden zu ersetzen.

(3) Im Fall seitens des Auftraggebers unbedingt erforderlicher Terminänderungen sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.

§ 6 Absage von Veranstaltungen durch Zielpunkttraining

(1) Wir behalten uns die Absage von Veranstaltungen aus wichtigen wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen vor. In diesem Fall werden wir Sie schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail benachrichtigen. Sollte dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, kann die Benachrichtigung auch mündlich erfolgen.

(2) Wir erstatten bei Absage einer Veranstaltung das von Ihnen bereits dafür entrichtete Entgelt zurück.

§ 7 Preise und Auftragsänderungen

(1) Die Preise werden in Euro angegeben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Im Zuge der Auftragsausführung vom Auftraggeber gewünschte Auftragsänderungen gehen zu seinen Lasten und werden gesondert verrechnet.

(3) Bei Anschlussaufträgen kommen die im Abschlusszeitpunkt geltenden Preise zum Tragen.

(4) Für die Richtigkeit von Kostenvoranschlägen wird keine Gewähr übernommen.

§ 8 Zahlung; Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers

(1) Sofern nicht schriftlich ausdrücklich ein Zahlungsziel vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Wurde ein Zahlungsziel vereinbart, sind die gelegten Rechnungen längstens innerhalb dieses vereinbarten Zeitraumes spesen- und abzugsfrei einlangend bei Zielpunkttraining zur Zahlung fällig.

(2) Zielpunkttraining ist berechtigt, bei Aufträgen über teilbare Leistungen Teilrechnungen zu legen.

(3) Zielpunkttraining ist berechtigt, Zahlungen unabhängig von deren Widmung zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld sowie der darauf anerlaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.

(4) Für den Fall des Zahlungsverzuges werden unabhängig vom Verschulden Verzugszinsen sowie Zinseszinsen in der jeweiligen gesetzlichen Höhe verrechnet. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, Zielpunkttraining sämtliche aufgewendeten, zur zweckentsprechenden Eintreibung der Forderung notwendigen Kosten, wie etwa Anwaltshonorar und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren und jeden weiteren Schaden, insbesondere auch den Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten anfallen, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag in Höhe von € 40,00 als Entschädigung für Betreibungskosten gem. § 458 UGB.

(5) Bei Verzug des Auftraggebers mit einer (Teil)Zahlung oder Bekanntwerden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern geeignet sind (z.B. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Abweisung eines Insolvenzantrages mangels kostendeckenden Vermögens), ist Zielpunkttraining berechtigt, offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, sowie noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Forderungen zurückzuhalten und nur gegen Vorauszahlung oder  Sicherheitsleistung auszuführen. Kommt der Auftraggeber diesen Verpflichtungen nicht nach, ist Zielpunkttraining berechtigt, von sämtlichen mit dem Auftraggeber geschlossenen Verträgen ohne Setzung einer Nachfrist zurückzutreten.

(6) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit einer eigenen Forderung gegen Zielpunkttraining nur dann berechtigt, wenn dieses zahlungsunfähig ist und die Forderung des Auftraggebers in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht oder die Forderung vom Gericht rechtskräftig festgestellt oder von Zielpunkttraining anerkannt wurde.

(7) Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers gegenüber den Forderungen von Zielpunkttraining wegen mangelhafter Erfüllung oder der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(8) Der Zielpunkttraining ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Zielpunkttraining ausdrücklich einverstanden.

§ 9 Urheberrechte; Nutzung von Veranstaltungsunterlagen

(1) Vorträge und Veranstaltungsunterlagen genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen.

(2) Auftraggeber und Teilnehmer sind nicht befugt, Unterlagen oder Datenträger, die zu Veranstaltungs- oder Informationszwecken ausgehändigt werden, zu vervielfältigen.

§ 10 Film und Fotorechte

(1) Auftraggeber und Teilnehmer sind nicht berechtigt, Bild-, Film-, Ton- und Fotoaufnahmen von Veranstaltungen, den Teilnehmern, den Referenten, Dozenten oder Veranstaltungsleitern oder den Räumlichkeiten anzufertigen.

§ 11 Referenzhinweis

(1) Zielpunkttraining ist, vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Auftraggebers berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

§ 12 Datenschutz, Adressänderung; Newsletter

(1) Der Auftraggeber erklärt sich durch die Auftragserteilung ausdrücklich damit einverstanden, dass Zielpunkttraining die von ihm bekanntgegebenen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Daten für Kontoüberweisungen, Telefonnummer etc.) sowie die mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängenden Daten (Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten etc.) unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes idgF für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Darüber hinaus  erklärt der Auftraggeber sein jederzeit widerrufliches Einverständnis, dass ihm bis auf Widerruf E-Mails zu Werbezwecken zugesendet werden.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zielpunkttraining Änderungen seiner Geschäftsadresse nachweislich, unaufgefordert und unverzüglich bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, andernfalls Erklärungen an den Auftraggeber auch dann als zugegangen gelten, falls sie an die Zielpunkttraining zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden. Der Nachweis des Zugangs seiner Änderungsmitteilung obliegt dem Auftraggeber.

§ 13 Haftung von Zielpunkttraining

(1) Soweit die nachstehenden Haftungsbeschränkungen nicht gegen zwingendes Recht verstoßen, haftet Zielpunkttraining – mit Ausnahme von Personenschäden, welche unabhängig vom Verschuldensgrad zu ersetzen sind – nur für den Ersatz von Schäden, die es grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

(2) Im Falle solcher grober Fahrlässigkeit ist die Haftung für Sachschäden der Höhe nach mit dem Auftragswert beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; Zielpunkttraining haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten.

(3) Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen und Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet Zielpunkttraining nur bei Vorsatz.

(4) Den Beweis, dass Zielpunkttraining am Schadenseintritt ein Verschulden trifft, hat stets der Auftraggeber zu erbringen; die gesetzlich vorgesehene Beweislastumkehr wird ausdrücklich abbedungen.

(5) Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens innerhalb von 10 Jahren ab Vertragserfüllung, bei sonstiger Präklusion gerichtlich geltend zu machen.

(6) Zielpunkttraining trifft keine Haftung für Umstände, die nicht seiner Sphäre zuordenbar sind, z.B. rechtzeitige Bereitstellung von Räumlichkeiten, Reisebehinderungen etc.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Zielpunkttraining und dem Auftraggeber gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes (z.B. IPRG, Rom I-VO etc.) und des UN-Kaufrechts.

(2) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

(3) Erfüllungsort für die wechselseitigen Leistungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich Streitigkeiten über das Zustandekommen und/oder die Gültigkeit des Auftrages und/oder über die Wirksamkeit der Gerichtsstandvereinbarung ist der Hauptfirmensitz von Zielpunkttraining. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Firmensitz anhängig gemacht werden. Zielpunkttraining ist auch berechtigt, das am Firmensitz des Auftraggebers sachlich zuständige Gericht anzurufen.

(4) Der Auftraggeber darf seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Zielpunkttraining ganz oder teilweise auf Dritte übertragen oder Dritten verpfänden.

(5) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und Zielpunkttraining bedürfen der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien aufgehoben werden.

(6) Im Falle der Ungültigkeit oder der Nichtigkeit einzelner Regelungen dieser AGB oder Teilen davon kommt es zum Wegfall der betroffenen Bestimmungen oder des betroffenen Teils und die AGB bzw. der Vertrag bleiben in allen übrigen Punkten unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch eine Regelung ersetzt, die den wegfallenden Regelungen sinngemäß so entspricht, wie dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist.

 

Anhang

Schad- und Klaglos-Erklärung

Ich bin mir bewusst, dass ich durch die Teilnahme an Veranstaltungen von Jens Misera e.U. Prinzipien und Techniken zum Zwecke der Notwehr lerne, deren Anwendung andere Menschen verletzten, schwer verletzen oder töten können.

Mir ist bewusst, dass nicht alle möglichen Fälle der Anwendung während der Veranstaltung besprochen werden können und dass nur ein theoretischer Rahmen der rechtlichen Aspekte erklärt werden kann. Bei der Anwendung selbst ist es meine eigene Entscheidung, diese erlernten Prinzipien und Techniken anzuwenden und daher trage ich die rechtlichen Konsequenzen ausschließlich selbst und alleine.

Ich weiß, dass die vermittelten Prinzipien und Techniken nur dann anzuwenden sind, wenn das Leben unmittelbar in Gefahr ist oder mir ein schwerer körperlicher Schaden droht, es sich also um einen unmittelbar drohenden oder gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf mein Leben oder meine Gesundheit handelt. Mir ist des Weiteren bewusst, dass ich das gelindeste Mittel anwenden muss, um diesen unmittelbar drohenden oder gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf mein Leben und oder meine Gesundheit zu stoppen.

Die Einschätzung dieser Umstände obliegt ausschließlich mir selbst. Eine fehlerhafte und/oder gesetzeswidrige Anwendung liegt nicht in der Verantwortung der Firma Jens Misera e.U., ihres Inhabers, ihrer Mitarbeiter, ihrer Trainer und allen, die an der Vermittlung dieses Wissens noch teilhaben.

Alle Fragen über die rechtlichen Konsequenzen der Anwendung der in den Veranstaltungen von Jens Misera e.U. erlernten und vermittelten Prinzipien und Techniken und des Wissens werde ich nach Möglichkeit im Rahmen der Veranstaltung abklären und darüber hinaus ggf. mit rechtskundigen Personen erörtern.

Ich werde die Firma Jens Misera e.U., ihren Inhaber, ihre Mitarbeiter, ihre Trainer und alle, die an der Vermittlung dieses Wissens noch teilhaben, im Falle der durch die Anwendung der im Kurs erlernten Prinzipien und Techniken entstandenen Schäden, Verletzungen und Todesfolgen schad- und klaglos halten.

Auch im Falle einer ungesetzlichen Anwendung dieser Prinzipien und Techniken meinerseits oder einer ungesetzlichen Anwendung dieser Prinzipen und Techniken von Personen, denen ich mein Wissen darüber weiter gebe, erkläre ich, dass ich die Firma Jens Misera e.U., ihren Inhaber, ihre Mitarbeiter, ihre Trainer und alle, die an der Vermittlung dieses Wissens noch teilhaben, schad- und klaglos halten werde.

Darüber hinaus bin ich mir bewusst, dass die Firma Jens Misera e.U., ihr Inhaber, ihre Mitarbeiter, ihre Trainer und alle, die an der Vermittlung dieses Wissens noch teilhaben nicht für Schäden haften, die mir während der Veranstaltung widerfahren, es sein denn im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw., im Falle von Personenschäden, auch im Falle von leichter Fahrlässigkeit.

Vorname/Name:
Anschrift:               
PLZ/Ort:                  
E-Mail-Adresse:    
Telefonnummer:  
Geburtsdatum:     
Veranstaltung:      
Ort, Datum                                                                                                                       
Unterschrift

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 03.03.2023.

Fragen zur Seminarteilnahme

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